E. Wie wähle ich die rich­tige Rechts­form?

I. Wel­che steu­er­recht­li­che Aspekte sind für die Rechts­for­men wich­tig?

Man­gels ei­ge­ner Rechts­sub­jek­ti­vi­tät sind die Per­so­nen­ge­sell­schaften nicht selbst ein­kom­men­steu­er­pflich­tig (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 34a EStG). Da­her sind sämt­li­che Ge­winne und Ver­luste bei den Ge­sell­schaf­tern zu ver­steu­ern. Dies er­mög­licht ins­be­son­dere eine Ver­lust­ver­rech­nung mit an­der­wei­ti­gen steu­er­pflich­ti­gen Ge­win­nen und be­grün­det ggf. steu­er­li­che Vor­tei­le.

An­ders ist die Lage bei den Ka­pi­tal­ge­sell­schaften: Dort ist be­reits die Ge­sell­schaft selbst steu­er­pflich­tig, sie muss Kör­per­schaftssteuer zah­len. Eine Ver­lust­zu­wei­sung an die Ge­sell­schaf­ter ist nicht mög­lich.

Da­ge­gen un­ter­liegt je­des ge­werb­li­che Un­ter­neh­men un­ab­hän­gig von der Rechts­form bspw. der Ge­werbesteuer (§ 2 Ge­wStG).

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