E. Wie wähle ich die richtige Rechtsform?
I. Welche steuerrechtliche Aspekte sind für die Rechtsformen wichtig?
Mangels eigener Rechtssubjektivität sind die Personengesellschaften nicht selbst einkommensteuerpflichtig (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 34a EStG). Daher sind sämtliche Gewinne und Verluste bei den Gesellschaftern zu versteuern. Dies ermöglicht insbesondere eine Verlustverrechnung mit anderweitigen steuerpflichtigen Gewinnen und begründet ggf. steuerliche Vorteile.
Anders ist die Lage bei den Kapitalgesellschaften: Dort ist bereits die Gesellschaft selbst steuerpflichtig, sie muss Körperschaftssteuer zahlen. Eine Verlustzuweisung an die Gesellschafter ist nicht möglich.

Dagegen unterliegt jedes gewerbliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform bspw. der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG).