D. Gesellschaftsrecht als Teil des Unternehmensrecht
V. Wie stehen Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht zueinander?
Grundsätzlich kann ein Unternehmen in Deutschland frei auf dem Markt agieren (Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit). Hätte diese Freiheit keine Schranken, wären zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten denkbar. Daher hat der Gesetzgeber mit dem Wettbewerbsrecht Grenzen aufgestellt:

Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs als solchem, indem es den freien Marktzugang für alle Teilnehmer sichert.
Das Lauterkeitsrecht (Wettbewerbsrecht i.e.S.) soll hingegen einen Missbrauch des grundsätzlich freien Wettbewerbs verhindern .
Mittelbar dient das Wettbewerbsrecht auch dem Verbraucherschutz, jedoch sollen insbesondere die Konkurrenten vor einem Missbrauch geschützt werden.