II. Welche Funktionen hat der gemeinsame Zweck?
2. Was begründet die Treuepflicht der Gesellschafter?
Die Gesellschafter sind ihrer Gesellschaft gegenüber und untereinander zur "Treue" verpflichtet. Die Gesellschafter müssen alle Maßnahmen unterlassen, die den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, den Zweck der Gesellschaft zu unterstützen, soweit ihnen dies zugemutet werden kann. Es handelt sich, wenn man so will, um eine besondere Ausprägung von § 242 BGB.
Es ist anerkannt, dass Treuepflichten in jeder Gesellschaftsform bestehen. Je kleiner jedoch der Gesellschafterkreis und je enger die Abhängigkeit von persönlichen Leistungen der einzelnen Gesellschafter ist, desto intensiver sind die Treuepflichten.
Treuepflichten bestehen sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber den Mitgesellschaftern. Die einzelnen Ausprägungen der Treuepflicht sind sehr vielfältig und werden im Zusammenhang mit den verschiedenen Rechtsformen dargestellt.