C. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es im Gesellschaftsrecht?
III. Welche Entwicklungen gibt es in der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung?
Das Gesellschaftsrecht wird weitgehend von der Rechtsprechung (durch "Richterrecht") gestaltet. Gerade in den letzten Jahren hat der BGH bedeutende Entscheidungen gefasst, die das Personengesellschaftsrecht entscheidend umgestaltet haben:
Zunächst hat der BGH sich von der seit Jahrzehnten anerkannten "Doppelverpflichtungslehre" abgewandt und geht jetzt von einer akzessorischen Gesellschafterhaftung auch bei der GbR aus.
Hierdurch wurde auch die in der Praxis beliebte Möglichkeit zur Schaffung einer "GbR mbH" (bzw. "BGB-KG") zunichte gemacht. Diese basierte auf der Überlegung, die Vertretungsmacht auf die Vertretung der Gesellschaft zu beschränken und die Gesellschafter somit nicht zu verpflichten.
Schließlich hat der BGH die Rechtsfähigkeit (und damit auch die prozessuale Parteifähigkeit) der BGB-Gesellschaft anerkannt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die BGB-Gesellschafter wie die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft akzessorisch für die Schulden der Gesellschaft haften.
Weitere bedeutsame Entwicklungen der letzten Jahre waren die Anerkennung der Rechtsanwalts-GmbH (vorher wurde dies standesrechtlich für unzulässig gehalten), die Zulassung der GmbH&Co KGaA (vormals ging man davon aus, dass immer eine natürliche Person Komplementär sein müsse) und die detaillierte Ausgestaltung der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen (z.T. auch entgegen der gesetzlichen Regelung in §§ 32a f. GmbHG).