C. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es im Gesellschaftsrecht?
IV. Welche Reformen gab es im Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht ist Gegenstand stetiger Entwicklung. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten hat der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren umfassende Änderungen im gesamten Gesellschaftsrecht vorgenommen. Während die Grundstruktur der Gesellschaftsformen weitgehend unverändert blieb, wurden viele wichtige Regelungen überarbeitet.
Die Ursache für diese Anpassungen ist, dass der Gesetzgeber auf Entwicklungen in der Praxis reagieren muss. Insbesondere im Aktienrecht ist wegen der weitgehend zwingenden gesetzlichen Regelung (§ 23 Abs. 5 AktG) in vielen Fällen eine Anpassung "veralteten" Rechts an moderne Bedürfnisse erforderlich. Andererseits sind Vorkehrungen gegen anleger- bzw. gläubigerschädigende Tätigkeiten zu treffen (z.B. im Kapitalersatzrecht).

Es ist nicht absehbar, dass diese Entwicklung in absehbarer Zeit endet. Auch in Zukunft sind weitere Reformen des nationalen Gesetzgebers absehbar.