11. Kapitel: Welche übergreifenden Fragen stellen sich?
D. Gesellschaftsrecht als Teil des Unternehmensrecht
Das (Unternehmens-)Gesellschaftsrecht bildet einen Teilbereich des Unternehmensrechts. Daneben sind jedoch noch eine ganze Reihe anderer Rechtsgebiete für geschäftlich tätige Personenvereinigungen von Bedeutung:

Darüber hinaus gelten natürlich die allgemeinen Regeln des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts auch für die juristischen Personen des Gesellschaftsrechts und die Gesellschafter.
Im folgenden soll ein kurzer Überblick über die verwandten Rechtsgebiete gegeben werden.
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