C. Wonach kann man Rechtsformen ordnen?
VII. Was sind Realtypen von Kapitalgesellschaften?
Man kann Gesellschaften auch grob nach ihrer Tätigkeit ordnen. Oft liegen aber auch Mischformen vor, die man nicht eindeutig einer Kategorie zuordnen kann.

"Nichtunternehmerische Gesellschaften" nehmen etwa politische oder kulturelle Funktionen wahr ("ideelle Zwecke"). Es handelt sich i.d.R. um Vereine oder BGB-Gesellschaften. Ein Sonderfall sind sogenannte Gelegenheitsgesellschaften, die nur kurzfristig für einen bestimmten Zweck gegründet werden.
"Unternehmenstragende Gesellschaften" verfolgen hingegen unmittelbar wirtschaftliche Zwecke. Diese lassen sich wiederum in zwei Typen unterteilen:
Einerseits kann es sich um (kapitalistische) "Anlegergesellschaften" handeln. Diese werden i.d.R. als AG, gelegentlich auch als KG organisiert und zeichnen sich durch Kapitalintensität und weniger durch Arbeitsintensität aus.
Andererseits gibt es kleinere, (personalistisch ausgestaltete) "Mitunternehmergesellschaften". Diese werden meist als OHG oder GmbH geführt - können aber natürlich auch als GbR, KG oder AG organisiert sein. Bei diesen steht mehr die persönliche Mitarbeit im Fokus, sodass es sich um arbeitsintensive Gesellschaften handelt.