C. Wel­che ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen gibt es im Ge­sell­schafts­recht?

I. Was für ak­tu­elle Pro­bleme gibt es?

Ak­tu­elle Pro­bleme des Ge­sell­schafts­rechts sind:

  • Eine wich­tige Ent­wick­lung ist die Be­sei­ti­gung zwin­gen­der Re­ge­lun­gen (De­re­gu­lie­rung). Der Ge­sell­schaft wer­den grö­ßere Frei­hei­ten bei der Sat­zungsge­stal­tung ein­ge­räumt. Hier­durch kön­nen ver­deckte Ri­si­ken für die An­le­ger ent­ste­hen.

  • Die Sys­te­ma­tik der Rechts­for­men wird zu­neh­mend auf­ge­weicht. Durch die Ver­trag­s­pra­xis wird bei Kör­per­schaften die Über­tra­gung der An­teile be­schränkt ("Vin­ku­lie­rung"), an­de­rer­seits wird bei Per­so­nen­ge­sell­schaften die Über­tra­gung zu­ge­las­sen. Bei Per­so­nen­ge­sell­schaften wird oft das Mehr­heits­prin­zip ver­ein­bart. Auch Ge­setz­ge­bung und Recht­spre­chung eb­nen die Un­ter­schiede ein. Da in­zwi­schen für alle (Au­ßen-)Ge­sell­schaf­ten die Rechts­fä­hig­keit an­er­kannt ist, und Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaf­ten seit der Han­dels­rechtsre­form weit­ge­hend von ei­nem Ge­sell­schaf­ter­wech­sel un­ab­hän­gig sind, gibt es nur noch we­nige Un­ter­schie­de. Bei der EWIV ist auch Fremd­organ­schaft mög­lich. Ver­schie­dene Rechts­for­men kön­nen ver­schach­telt wer­den (Ty­pen­ver­mi­schung, z.B. GmbH&Co KG).

  • Wäh­rend das Ge­sell­schafts­recht vor 100 Jah­ren sich weit­ge­hend auf rein na­tio­nale Sach­ver­halte be­schrän­ken konn­te, sind heu­tige Ge­sell­schaf­ten welt­weit tä­tig (Glo­ba­li­sie­rung).

  • Ge­fah­ren ent­ste­hen durch die schwer durch­schau­bare Macht­ver­tei­lung in Un­ter­neh­men ("cor­po­rate go­ver­nance"). Er­for­der­lich sind Min­der­heits­schutz und Kon­troll­sys­te­me.

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