IV. Welche Reformen gab es im Gesellschaftsrecht?
2. 1998 - Handelsrechtsreformgesetz, KontraG, Stückaktiengesetz, KapAEG
1998 erfolgte mit dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) eine Reform, die sich mit der so genannten "corporate governance" befasst. Es sollte die "Selbstkontrolle" der AGs verstärkt und die durch Depotstimmrechte entstehende Bankenmacht eingeschränktwerden. Weitere wichtige Änderungen für das Kapitalgesellschaften fanden sich im Euroeinführungsgesetz (EuroEG) und im Stückaktiengesetz, sowie im Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG).
Weiterhin wurden 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz wichtige Änderungen im Personengesellschaftsrecht eingeführt. Zum einen wurde der Begriff des "Handelsgewerbes" neu definiert und darüber hinaus das Anwendungsgebiet der OHG auf Vermögensverwaltungsgesellschaften erweitert. Viele vormalige GbRs wurden dadurch zu OHGs bzw. konnten zumindest durch Eintragung zu dieser Rechtsform wechseln. Daneben finden sich einige Änderungen bei den Auflösungsgründen (ein Gesellschafterwechsel führte früher grds. zur Auflösung, nunmehr gilt der Grundsatz der Kontinuität).
1999 trat die Insolvenzordnung (von 1994) in Kraft, die mittelbar auch das Gesellschaftsrecht beeinflusste.