IV. Welche Reformen gab es im Gesellschaftsrecht?
1. 1994 - Kleine AG; 1995 - Partnerschaftsgesellschaft, UmwG
1994 trat das "Gesetz über die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienmarkts" in Kraft. Es sollte die Aktiengesellschaft im Vergleich zur GmbH "wettbewerbsfähiger" machen. Der Bedarf hiernach ergab sich aus dem Vergleich mit anderen Rechtsordnungen, wo die AG viel verbreiteter ist. Hierzu wurden zahlreiche Formvorschriften vereinfacht und Sonderregelungen für Gesellschaften mit nur wenigen Aktionären geschaffen.
Im Juli 1995 wurde durch das "Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe" mit der "Partnerschaftsgesellschaft" eine neue Personengesellschaftsform für Freiberufler geschaffen. Hierdurch wurde eine Alternative zur BGB-Gesellschaft geschaffen, die vormals für viele Berufe die einzige Möglichkeit war, sich zusammenzuschließen. Im Wesentlichen verweist das Partnerschaftsrecht auf OHG-Recht.
Weiterhin trat 1995 das Umwandlungsgesetz in Kraft, das umfassend alle Formen der Restrukturierung von Gesellschaften regelte, insbesondere den Formwechsel von einer Rechtsform in eine andere.