IV. Wel­che Re­for­men gab es im Ge­sell­schafts­recht?

1. 1994 - Kleine AG; 1995 - Part­ner­schafts­ge­sell­schaft, UmwG

1994 trat das "Ge­setz über die kleine AG und zur De­re­gu­lie­rung des Ak­tienmarkts" in Kraft. Es sollte die Ak­ti­en­ge­sell­schaft im Ver­gleich zur GmbH "wett­be­werbs­fä­hi­ger" ma­chen. Der Be­darf hier­nach er­gab sich aus dem Ver­gleich mit an­de­ren Rechts­ord­nun­gen, wo die AG viel ver­brei­te­ter ist. Hierzu wur­den zahl­rei­che Form­vor­schrif­ten ver­ein­facht und Son­der­re­ge­lun­gen für Ge­sell­schaf­ten mit nur we­ni­gen Ak­tio­nären ge­schaf­fen.

Im Juli 1995 wurde durch das "Ge­setz über Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten An­ge­hö­ri­ger Freier Be­rufe" mit der "Part­ner­schafts­ge­sell­schaft" eine neue Per­so­nen­ge­sell­schaftsform für Frei­be­ruf­ler ge­schaf­fen. Hier­durch wurde eine Al­ter­na­tive zur BGB-Ge­sell­schaft ge­schaf­fen, die vor­mals für viele Be­rufe die ein­zige Mög­lich­keit war, sich zu­sam­men­zu­schlie­ßen. Im We­sent­li­chen ver­weist das Part­ner­schafts­recht auf OHG-Recht.

Wei­ter­hin trat 1995 das Um­wand­lungs­ge­setz in Kraft, das um­fas­send alle For­men der Re­struk­tu­rie­rung von Ge­sell­schaf­ten re­gel­te, ins­be­son­dere den Form­wech­sel von ei­ner Rechts­form in eine an­de­re.

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