1. Was sind "juristische Personen"?
b. Wie entsteht eine juristische Person?
Es wäre denkbar, juristische Personen ohne jegliche staatliche Mitwirkung entstehen zu lassen ("System der freien Körperschaftsbildung"). Das deutsche Recht geht diesen Weg jedoch nicht. Da die Haftungsbeschränkung und die Anonymität der Mitglieder Gefahren für die Allgemeinheit begründen, unterliegt die Schaffung juristischer Personen vielmehr staatlicher Kontrolle:
In einigen Fällen wird die Rechtsfähigkeit nur durch einen im Ermessen einer Behörde stehenden begünstigenden Verwaltungsakt verliehen ("Konzessionssystem", vgl. § 22 BGB für den rechtsfähigen Verein und § 80 BGB für die Stiftung).
- Für die meisten Fälle wurde ein Mittelweg gewählt: Die Gesellschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein Register. Bevor dies geschieht, prüft der Registerrichter die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Mindestvoraussetzungen ("System der Normativbedingungen"). Dies ermöglicht eine staatliche Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und einen teilweisen Schutz der Gläubiger.
"Juristische Person" und "Körperschaft" sind daher nicht deckungsgleich:
Nicht juristische Personen, trotzdem aber Körperschaften sind der nichtrechtsfähige Verein und die Vorgesellschaften (Entstehung ohne staatliche Mitwirkung!).
Umgekehrt juristische Person des Privatrechts, nicht aber Körperschaft ist die Stiftung (§§ 80 ff. BGB).