1. Was sind "ju­ris­ti­sche Per­sonen"?

b. Wie ent­steht eine ju­ris­ti­sche Per­son?

Es wäre denk­bar, ju­ris­ti­sche Per­sonen ohne jeg­li­che staat­li­che Mit­wir­kung ent­ste­hen zu las­sen ("Sys­tem der freien Kör­per­schaftsbil­dung"). Das deut­sche Recht geht die­sen Weg je­doch nicht. Da die Haf­tungs­be­schrän­kung und die An­ony­mi­tät der Mit­glie­der Ge­fah­ren für die All­ge­mein­heit be­grün­den, un­ter­liegt die Schaf­fung ju­ris­ti­scher Per­so­nen viel­mehr staat­li­cher Kon­trol­le:

  • In ei­ni­gen Fäl­len wird die Rechts­fä­hig­keit nur durch einen im Er­mes­sen ei­ner Be­hörde ste­hen­den be­güns­ti­gen­den Ver­wal­tungs­akt ver­lie­hen ("Kon­zes­si­ons­sys­tem", vgl. § 22 BGB für den rechts­fä­hi­gen Ve­rein und § 80 BGB für die Stif­tung).

  • Für die meis­ten Fälle wurde ein Mit­tel­weg ge­wählt: Die Ge­sell­schaft er­langt ihre Rechts­fä­hig­keit durch Ein­tra­gung in ein Re­gis­ter. Be­vor dies ge­schieht, prüft der Re­gis­ter­rich­ter die Ein­hal­tung be­stimm­ter ge­setz­li­cher Min­dest­vor­aus­set­zun­gen ("Sys­tem der Nor­ma­tiv­be­din­gun­gen"). Dies er­mög­licht eine staat­li­che Kon­trolle der Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Voraus­set­zun­gen und einen teil­wei­sen Schutz der Gläu­bi­ger.

"Ju­ris­ti­sche Per­son" und "Kör­per­schaft" sind da­her nicht de­ckungs­gleich:

  • Nicht ju­ris­ti­sche Per­sonen, trotz­dem aber Kör­per­schaften sind der nicht­rechts­fä­hige Ve­rein und die Vor­ge­sell­schaften (Ent­ste­hung ohne staat­li­che Mit­wir­kung!).

  • Um­ge­kehrt ju­ris­ti­sche Per­son des Pri­vat­rechts, nicht aber Kör­per­schaft ist die Stif­tung§ 80 ff. BGB).

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