D. Pro­blem­schwer­punkte im Ge­sell­schafts­recht

I. Was ist Ge­gen­stand des Ge­sell­schafts­rechts?

Das Ge­sell­schafts­recht be­han­delt das Auf­tre­ten meh­re­rer Per­so­nen als Ein­heit im Rechts­ver­kehr. Da­bei ver­sucht es ins­be­son­dere fol­gende Fra­gen zu be­ant­wor­ten:

  • Wann ent­ste­hen Ge­sell­schaf­ten (i.w.S.) als Teil­neh­mer am Rechts­ver­kehr und wie en­det ihre Exis­tenz?

  • Wie kön­nen die Be­zie­hun­gen der Ge­sell­schaf­ter un­ter­ein­an­der und ge­gen­über der Ge­sell­schaft ge­stal­tet wer­den? Wie ist die in­terne Kom­pe­tenz­ver­tei­lung? (In­nen­ver­hält­nis)

  • Wer haf­tet ge­gen­über Drit­ten für Ver­bind­lich­kei­ten der Ge­sell­schaft? Wer er­wirbt Ge­gen­stände von Drit­ten? Wer ver­tritt die Ge­sell­schaft nach au­ßen? (Au­ßen­ver­hält­nis)

Be­son­dere Be­deu­tung er­langt das Ge­sell­schafts­recht als Be­stand­teil des Wirt­schafts- und Un­ter­neh­mens­rechts. In der Klau­sur lässt es sich mit be­lie­bi­gen schuld­recht­li­chen Sach­ver­hal­ten kom­bi­nie­ren, so dass in vie­len Ex­amens­fäl­len Per­so­nen­ge­sell­schaften oder GmbHs als Schuld­ner bzw. Gläu­bi­ger be­tei­ligt sind, um das Ge­sell­schafts­recht eben­falls prü­fen zu kön­nen.

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