D. Problemschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
I. Was ist Gegenstand des Gesellschaftsrechts?
Das Gesellschaftsrecht behandelt das Auftreten mehrerer Personen als Einheit im Rechtsverkehr. Dabei versucht es insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

Wann entstehen Gesellschaften (i.w.S.) als Teilnehmer am Rechtsverkehr und wie endet ihre Existenz?
Wie können die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft gestaltet werden? Wie ist die interne Kompetenzverteilung? (Innenverhältnis)
Wer haftet gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft? Wer erwirbt Gegenstände von Dritten? Wer vertritt die Gesellschaft nach außen? (Außenverhältnis)
Besondere Bedeutung erlangt das Gesellschaftsrecht als Bestandteil des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. In der Klausur lässt es sich mit beliebigen schuldrechtlichen Sachverhalten kombinieren, so dass in vielen Examensfällen Personengesellschaften oder GmbHs als Schuldner bzw. Gläubiger beteiligt sind, um das Gesellschaftsrecht ebenfalls prüfen zu können.