11. Ka­pi­tel: Wel­che über­grei­fen­den Fra­gen stel­len sich?

C. Wel­che ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen gibt es im Ge­sell­schafts­recht?

Das Ge­sell­schafts­recht ist kein sta­ti­sches Rechts­ge­biet. Viel­mehr gibt es stän­dig neue Ent­wick­lun­gen zu be­ob­ach­ten. Ei­ner­seits wer­den diese durch Ver­trags­ge­stal­tun­gen in der Pra­xis vor­ge­zeich­net (so bei der durch das Han­dels­rechtsre­form­ge­setz ein­ge­führ­ten Kon­ti­nui­tät trotz Tod ei­nes Ge­sell­schaf­ter­s), an­de­rer­seits wer­den sie auch von Recht­spre­chung oder Ge­setz­ge­bung neu ge­schaf­fen.

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