C. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es im Gesellschaftsrecht?
II. Welchen Einfluss hat die EU auf das Gesellschaftsrecht?
Die Europäische Gemeinschaft nimmt vor allem durch Richtlinien Einfluss auf das Gesellschaftsrecht:
Publizitätsrichtlinie: Umfang und Form der handelsrechtlichen Publizität, Umfang der Vertretungsmacht der Geschäftsleitung, Nichtigkeit nur unter bestimmten gerichtlich festzustellenden Gründen.
Kapitalrichtlinie: Mindestkapital von 25.000 EUR für Aktiengesellschaften, Prüfung von Sacheinlagen, Verbot des Erwerbs eigener Aktien, Bezugsrecht bei eff. Kapitalerhöhung
Fusions-/Spaltungsrichtlinie, Konzernrechnungslegungsrichtlinie, Bilanzrichtlinie, GmbH&Co KG-Richtlinie, Mittelstandsrichtlinie, Einpersonen-GmbH-Richtlinie
Erfolglos vorgeschlagen wurden die Strukturrichtlinie (über die innere Organisation der Aktiengesellschaft) und die Konzernrechts-richtlinie. Die Takeover-Richtlinie (über die Übernahme von Aktiengesellschaften) ist fast fertig.
Darüber hinaus gibt es die EWIV und die SE ("societas europea") als eigene Rechtsform, geregelt durch Verordnung und Richtlinie. Wegen dieser Regelungstechnik konnte jeder Staat die SE als "Euro-AG" mit Spielräumen einführen.
Euro-GmbH oder Euro-Verein sind bislang nicht absehbar.