C. Wonach kann man Rechtsformen ordnen?
I. Was unterscheidet "Körperschaften" von "Personengesellschaften"?
Traditionell werden die Gesellschaften im weiteren Sinne in "Körperschaften" und "Personengesellschaften" (Gesellschaften im engeren Sinne) unterschieden:

Grundtypus der Körperschaft ist der Verein (§§ 21 ff. BGB),
Grundtypus der Personengesellschaft ist die GbR (§§ 705 ff. BGB).
Jedoch ist die Unterscheidung durch Entwicklungen in der Vertragspraxis, durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung erheblich aufgeweicht worden und daher heute nur noch von geringer Bedeutung. Sie sollten also keinesfalls aus dieser Begrifflichkeit Folgerungen ziehen!
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