1. Kapitel: Was ist Gesellschaftsrecht?
B. Woran erkennt man eine "Gesellschaft"?
Alle "Gesellschaften im weiteren Sinne" zeichnen sich durch vier gemeinsame Merkmale aus:

Als "Gesellschaften im engeren Sinne" bezeichnet man einen Teil der so definierten Erscheinungsformen - die Personengesellschaften. Dazu später mehr.
Ausgehend von der allgemeinen Definition sind zwei Merkmale aller Gesellschaften besonders hervorzuheben und im folgenden zu betrachten:
Das "Rechtsgeschäft" ist regelmäßig ein "Gesellschaftsvertrag". Für diesen gelten besondere Regeln.
Der "gemeinsame Zweck" ist das Kernelement des Gesellschaftsrechts und begründet Pflichten für die Gesellschafter. Er ist immer notwendig, damit es sich um eine Gesellschaft handelt.
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