A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
III. Warum sollte man Gesellschaftsrecht lernen?
Fälle, welche die GbR, sowie "im Überblick" OHG oder KG (d.h. Personengesellschaften) behandeln, tauchen in regelmäßigen Abständen (in den letzten Jahren in etwa 6 von 30 Klausuren pro Jahr) in der ersten Prüfung und im zweiten juristischen Staatsexamen auf - oft sogar als Hauptschwerpunkt.
"Mut zur Lücke" ist an dieser Stelle also nicht angebracht!
Von den Kapitalgesellschaften werden hingegen nur Kenntnisse über die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) "im Überblick" vorausgesetzt. Selbst dieses Wissen über "gesetzliche Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur" wird jedoch in Klausuren eher selten geprüft.
Ebenso zum Pflichtfachstoff gehört das Vereinsrecht. Anders als bei der GmbH werden soweit nicht nur Kenntnisse "im Überblick" verlangt, sondern es wird wie bei der BGB-Gesellschaft sogar umfassendes Verständnis gefordert.
Die Aktiengesellschaft, die Societas Europea, die Partnerschaftsgesellschaft, die stille Gesellschaft, die EWIV, die KGaA sind ebenso wie das Umwandlungs- und Konzernrecht nicht Gegenstand der staatlichen Prüfungen. Sie sind allerdings möglicherweise Gegenstand von universitären Schwerpunktbereichen - in Düsseldorf etwa "Unternehmen und Märkte" bzw. "Arbeit und Unternehmen".