A. Was ist ei­gent­lich Ge­sell­schafts­recht?

III. Wa­rum sollte man Ge­sell­schafts­recht ler­nen?

Fäl­le, wel­che die GbR, so­wie "im Über­blick" OHG oder KG (d.h. Per­so­nen­ge­sell­schaften) be­han­deln, tau­chen in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den (in den letz­ten Jah­ren in etwa 6 von 30 Klau­su­ren pro Jahr) in der ers­ten Prü­fung und im zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­ex­amen auf - oft so­gar als Haupt­schwer­punkt.

"Mut zur Lücke" ist an die­ser Stelle also nicht an­ge­bracht!

Von den Ka­pi­tal­ge­sell­schaften wer­den hin­ge­gen nur Kennt­nisse über die GmbH und die UG (haf­tungs­be­schränkt) "im Über­blick" vor­aus­ge­setzt. Selbst die­ses Wis­sen über "ge­setz­li­che Grund­struk­tu­ren ohne ver­tief­tes Wis­sen der Recht­spre­chung und Li­te­ra­tur" wird je­doch in Klau­su­ren eher sel­ten ge­prüft.

Ebenso zum Pf­licht­fach­stoff ge­hört das Ve­reinsrecht. An­ders als bei der GmbH wer­den so­weit nicht nur Kennt­nisse "im Über­blick" ver­langt, son­dern es wird wie bei der BGB-Ge­sell­schaft so­gar um­fas­sen­des Ver­ständ­nis ge­for­dert.

Die Ak­ti­en­ge­sell­schaft, die So­cie­tas Eu­ro­pea, die Part­ner­schafts­ge­sell­schaft, die stille Ge­sell­schaft, die EWIV, die KGaA sind ebenso wie das Um­wand­lungs- und Kon­zernrecht nicht Ge­gen­stand der staat­li­chen Prü­fun­gen. Sie sind al­ler­dings mög­li­cher­weise Ge­gen­stand von uni­ver­si­tären Schwer­punkt­be­rei­chen - in Düs­sel­dorf etwa "Un­ter­neh­men und Märk­te" bzw. "Ar­beit und Un­ter­neh­men".

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