A. Was ist eigentlich Gesellschaftsrecht?
II. Welche praktische Bedeutung hat das Gesellschaftsrecht?
Oft will man aus finanziellen und organisatorischen Gründen Risiken und Verantwortung eines Unternehmens auf mehrere Personen verteilen. So gelingt es insbesondere bei Aktiengesellschaften, das Kapital einer Vielzahl von Investoren zu bündeln. Es lässt sich nicht feststellen, wie viele Personengesellschaften es tatsächlich gibt, da diese nur teilweise registermäßig erfasst sind. Aber es gibt in Deutschland über eine Million Kapitalgesellschaften:
Die Societas Europea (SE), d.h. die "europäische AG", ist in der Rechtswirklichkeit praktisch nur eine Randerscheinung.
Kaum relevant ist auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), mit knapp 100 Gesellschaften deutschlandweit.
Zunehmende Bedeutung erlangen ausländische Gesellschaftsformen, wie die britische Private Company Limited By Shares ("Limited").
Auch die Aktiengesellschaft (AG) spielt zahlenmäßig nur eine geringe Rolle (ca. 15.000 Aktiengesellschaften, von denen nur ca. 650 börsennotiert sind).
Zahlenmäßig am bedeutendsten ist vielmehr die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es werden knapp eine Million solcher Gesellschaften in deutschen Handelsregistern geführt.
Wirtschaftlich ist die AG dagegen enorm bedeutsam: Die meisten Großunternehmen werden in dieser Rechtsform geführt, um einen Anteilshandel an der Börse zu ermöglichen.