B. Woran er­kennt man eine "Ge­sell­schaft"?

III. Wo­von sind Ge­sell­schaf­ten ab­zu­gren­zen?

Ver­schie­dene an­dere Rechts­ge­stal­tun­gen wei­sen struk­tu­relle Ähn­lich­kei­ten zu Ge­sell­schaf­ten auf und er­fül­len da­her ein­zelne (nicht al­le!) Merk­male der De­fi­ni­ti­on. Mit­un­ter ist die Ab­gren­zung schwie­rig.

Auf den fol­gen­den Sei­ten wer­den wir da­her an­hand der vier We­sens­merk­male des Ge­sell­schafts­be­griffs ei­nige ver­wandte Ge­stal­tungs­for­men ab­gren­zen (an die­ser Stelle ge­nügt es, wenn Sie sich die Stich­worte als sol­che mer­ken):

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