A. Grund­lagen des Um­wand­lungs­rechts

V. Wo ist das Um­wand­lungs­recht ge­re­gelt?

Rechts­grund­lage für alle Um­wand­lungs­fälle ist seit Ja­nuar 1995 das Um­wand­lungs­ge­setz (Um­wG), das die EU-Ver­schmel­zungsricht­li­nie (1978), die EU-Spal­tungsricht­li­nie (1982) und die EU-Richt­li­nie über die grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung (2005) um­setzt. Es ist in 7 Bü­cher un­ter­teilt:

Seit 2003 sind die Re­ge­lun­gen über ein be­son­de­res Rechts­mit­tel, das Spruch­ver­fah­ren, in das Spruch­ver­fah­rensge­setz (SpruchG) aus­ge­lagert.

Das 2.-5. Buch glie­dern sich in einen all­ge­mei­nen und einen be­son­de­ren Teil. Ers­te­rer ent­hält rechts­for­mu­n­ab­hän­gige all­ge­meine Re­geln; letz­te­rer ent­hält vor­ran­gige Son­der­vor­schrif­ten je nach Rechts­form der be­tei­lig­ten Ge­sell­schaf­ten. Da die Ver­schmel­zung aus­führ­lich ge­re­gelt ist, kön­nen Spal­tung und Ver­mö­gens­über­tra­gung weit­ge­hend dar­auf ver­wei­sen (sog. Bau­kas­ten­prin­zip).

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