D. Was muss man bezüglich der Mitglieder beachten?
II. Welche Rechte und Pflichten hat das Vereinsmitglied?
Die Rechte und Pflichten des Vereinsmitglieds ergeben sich insbesondere aus der Satzung.
Die Rechte lassen sich einteilen in
Verwaltungsrechte wie das Stimm- und Teilnahmerecht in der Mitgliederversammlung, sowie das aktive und passive Wahlrecht zu Ämtern des Vereins und
- Vermögensrechte. Dies sind der Anteil am Vereinsvermögen in Form von Auszahlungen oder dem Anteil am Liquidationserlös nach § 45 Abs. 3 BGB und Gebrauchsrechte an Anlagen und Einrichtungen des Vereins, bzw. ein Teilnahmerecht an Veranstaltungen.
Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Jedoch kann die Satzung einzelnen Mitgliedern oder Mitgliedergruppen Sonderrechte verleihen (Mehrfachstimmrecht, Vorstandssitz, Befreiung von der Beitragspflicht). Diese dürfen nur mit ihrer Zustimmung beeinträchtigt werden (§ 35 BGB).
Die Pflichten bestehen aus:
der Beitragspflicht, die in der Satzung festgelegt sein muss (§ 58 Nr. 2 BGB: "ob und welche Beiträge"). Die konkrete Ausgestaltung kann einem Vereinsorgan (Vorstand, Beirat) überlassen werden.
der allgemeinen Treuepflicht nach § 242 BGB, welche zu loyalem und vereinsfreundlichem Verhalten verpflichtet
- und Nebenpflichten wie der Übernahme von Ämtern und die Teilnahme an Veranstaltungen.