B. Wie entsteht ein rechtsfähiger Verein?
II. Wie wird der Verein rechtsfähig?
Ein Verein ist (wie juristische Personen im allgemeinen) nicht bereits durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages rechtsfähig, sondern erst durch einen staatlichen Akt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wenn zwar ein Vertrag geschlossen wurde, aber der erforderliche staatliche Akt fehlt, ist der Verein nach dem Leitbild des Gesetzes nicht rechtsfähig (§ 54 BGB), sondern wird wie eine BGB-Gesellschaft behandelt. Damit ist in der Praxis aber nur wenig gewonnen: Auch die GbR ist nämlich nach heutigem Verständnis rechtsfähig. Die rechtliche Behandlung nicht rechtsfähiger Vereine ist daher später noch einmal im Einzelnen zu untersuchen.
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