2. Kapitel: Was ist ein Verein im Sinne des BGB?
F. Wie endet der Verein?
Ein rechtsfähiger Verein kann auf zwei verschiedene Arten enden:
Einerseits kann der Verein aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden. Wie bei allen Gesellschaften führt die Auflösung nicht sofort zum Ende des Vereins. Vielmehr ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen. Erst mit Abschluss der Liquidation ist der Verein beendet.
- Von der Auflösung zu unterscheiden ist der Verlust der Rechtsfähigkeit. Wie bei der Auflösung endet auch mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit immer die Existenz der juristischen Person. Jedoch führt er grundsätzlich zur Fortführung als nichtrechtsfähiger Verein, sofern die Satzung nicht die Auflösung anordnet. Außerdem können die Gesellschafter auch zu diesem Anlass die Auflösung beschließen (§ 41 BGB). Schließlich kann die Rechtsfähigkeit eine ungeschriebene Geschäftsgrundlage der Satzung sein, deren Wegfall zur Liquidation führt (soweit eine Vertragsanpassung ausscheidet § 313 BGB). Sind solche Regelungen jedoch nicht feststellbar, besteht der Verein dann als nichtrechtsfähiger Verein fort.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).