II. Was ist ein Gesellschaftsvertrag ?
5. Was charakterisiert die Förderungspflicht?
Die Gesellschafter verpflichten sich, den Gesellschaftszweck nach der vertraglichen Vereinbarung zu fördern. Der Vertrag kann hierzu insbesondere Beiträge bestimmen, die die Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen zu leisten haben, um die Realisierung des verfolgten Zwecks zu ermöglichen.
Gesellschafter A der Fahrradreparaturwerkstatt GbR ist verpflichtet, der Gesellschaft die Geschäftsräume zum Gebrauch zu überlassen (Beitragspflicht).
Daneben tritt immer die Treuepflicht der Gesellschafter, die nicht ausdrücklich geregelt sein muss. Sie besagt, dass die Gesellschafter die Belange der Gesellschaft so weit wie möglich unterstützen müssen und keinesfalls den Zwecken zuwiderhandeln dürfen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der konkret gewählten Gesellschaftsform, je nach der Ausgestaltung der Gesellschaft jedoch in unterschiedlich starker Ausprägung.
Aus der Treuepflicht resultiert regelmäßig etwa ein Wettbewerbsverbot.
Ebenso können Handlungs- und Unterlassungspflichten begründet werden, wie z.B. ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Betriebsgeheimnis oder das Absehen von herabwürdigenden Äußerungen über die Gesellschaft.