III. Vertiefend: Was ist die UG (haftungsbeschränkt)?
2. Warum werden nicht nur UG (haftungsbeschränkt) gegründet?
Selbstkontrollaufgabe: Welche Nachteile begründet das geringe Mindeststammkapital der UG (haftungsbeschränkt) für die Gesellschafter? |
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Die Kehrseite des geringen finanziellen Gründungsaufwands bei der Unternehmergesellschaft ist die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage gem. § 5a Abs. 3 GmbHG. Die Möglichkeit der Gesellschafterversammlung, frei über die Verwendung des Gesellschaftsgewinns zu bestimmen, wird also eingeschränkt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Eigenkapitalausstattung der Unternehmergesellschaft im Laufe der Zeit kontinuierlich steigt. Die gesetzliche Rücklage ist ein Viertel des Jahresüberschusses der Unternehmergesellschaft.
Ein weiterer Nachteil der geringen Kapitalausstattung ist die Pflicht zur Verlustanzeige, die bei der Unternehmergesellschaft gem. § 5a Abs. 4 GmbHG nicht an den Verlust der Hälfte des Stammkapitals geknüpft ist. Vielmehr ist die Gesellschafterversammlung abweichend von § 49 Abs. 3 GmbHG bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einzuberufen. |