a. Was bedeutet "Kapitalerhöhung gegen Einlagen"?
cc. Was bedeutet "materielle Beschlusskontrolle"?
Wegen des erheblichen Eingriffs in die Rechtsposition von (Minderheits-)Aktionären wird neben der Prüfung auf die formelle Richtigkeit hin auch eine materielle Prüfung des Bezugsrechtsausschlusses befürwortet. Auch der BGH hat dies in dem Urteil "Kali & Salz" anerkannt.
Die Prüfung gestaltet sich dabei ähnlich wie die vorwiegend aus dem öffentlichen Recht bekannte Verhältnismäßigkeitsprüfung. Demnach muss der Bezugsrechtsausschluss einen im Gesellschaftsinteresse liegenden sachlichen Grund verfolgen.
Darüber hinaus muss er zur Verfolgung des Zwecks geeignet sein sowie erforderlich. Bei der Erforderlichkeit ist der Frage nachzugehen, ob der Zweck auch ohne Ausschluss des Bezugsrechts ebenso effektiv hätte verfolgt werden können. Schließlich muss der Bezugsrechtsausschluss angemessen sein.
Nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ist daneben ein vereinfachter Bezugsrechtsauschluss möglich, wenn eine Kapitalerhöhung von unter 10% des Grundkapitals erfolgt und der Ausgabewert den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Materielle Voraussetzungen sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht mehr zu prüfen.