II. Was ist ein Gesellschaftsvertrag ?
6. Kontrollfrage: Förderungspflicht der Gesellschafter
Selbstkontrollaufgabe: |
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Grundsätzlich haben die Gesellschafter keinen Anspruch auf die Zustimmung der anderen Gesellschafter. Im Einzelfall kann sich im Hinblick auf die Treuepflicht jedoch etwas anderes ergeben. Ist eine Vertragsänderung zur Wahrung des Gesellschaftszweckes dringend notwendig und zumutbar, kann daraus auch eine Zustimmungspflicht erwachsen. (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 19. 10. 2009 - II ZR 240/08, NJW 2010, 65 (67)- Sanieren oder Ausscheiden) |
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